Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 26.08.2025
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1.) Gültigkeit der AGB
Die Leistungen der Smith & Victory LLC – nachfolgend Agentur genannt – erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
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2.) Leistungen der Agentur
Zu den Leistungen der Agentur gehören die Beratung und Umsetzung von Maßnahmen hinsichtlich Konzeption, Design und Entwicklung von Internetseiten sowie Software-Lösungen, Planung und Erstellung von Content, Optimierung von Internetseiten in Suchmaschinen sowie die Schaltung und Optimierung von Google-Ads- und Social-Media-Kampagnen. Der genaue Umfang der Leistungen hängt von dem jeweiligen Angebot ab.
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3.) Informationen zur Preisermittlung
Für Honorarleistungen gilt der individuell vereinbarte Tagessatz. Pauschalpreise werden, sofern nicht anders vereinbart, auf Grundlage des internen Agentur-Stundensatzes kalkuliert. Das Projektmanagement behält sich vor, nach Anforderung und Kapazität Mitarbeiter:innen mit verschiedenen Erfahrungsleveln einzusetzen. In diesem Fall – oder bei explizitem Wunsch des Auftraggebers nach bestimmten Mitarbeiter:innen – behält sich die Agentur vor, einen vom Level abhängigen Stundensatz zu verrechnen.
Nachfolgend zur Orientierung die zugrunde liegenden Stundensätze. Bei Pauschalpreisen besteht keine Verpflichtung zur Dokumentation der erbrachten Stunden. Über die Vereinbarung hinausgehende Stunden werden nur nach Freigabe durch den Auftraggeber in Rechnung gestellt. Nicht erbrachte Stunden werden nicht gutgeschrieben.
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Junior | 80 EUR
Professional | 90 EUR
Specialist | 100 EUR
Senior / Teamlead | 110 EUR
Geschäftsführung | 180 EUR
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4.) Vergütung und Zahlung
a) Die Abrechnung der Leistungen wird in den jeweiligen Angeboten geregelt. Sollte nichts anderes vereinbart werden, erfolgt die Rechnungsstellung nach Ermessen der Agentur. Smith & Victory LLC ist berechtigt, jederzeit nach Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber eine Rechnung über den vollen Betrag zu stellen – unabhängig von Fertigstellung oder Projektstand.
b) Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
c) Die Agentur behält sich vor, bei fehlender Mitwirkung und daraus resultierender Pausierung der Zusammenarbeit eine Zwischenrechnung über alle bis dahin angefallenen Aufwände, mindestens jedoch 50% des Projektvolumens, zu stellen.
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5.) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur aktiv bei der Leistungserbringung zu unterstützen, indem er rechtzeitig und kostenfrei alle notwendigen Informationen, Materialien und Zugangsdaten bereitstellt. Für die rechtliche Korrektheit von Inhalten (z. B. Impressum, Produktbeschreibungen, Datenschutzhinweise) trägt ausschließlich der Auftraggeber Verantwortung.
b) Beide Vertragsparteien benennen eine verantwortliche Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis.
c) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Weitergehende Ansprüche der Agentur bleiben unberührt.
Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, ist die Agentur berechtigt, den gesamten noch offenen Betrag unverzüglich in Rechnung zu stellen, zahlbar innerhalb von 5 Tagen.
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6.) Lieferbedingungen und Verzug
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Ausfälle, Streiks, mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers oder vergleichbarer Umstände verlängern die Fristen angemessen.
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7.) Datenschutz
Die Agentur verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Kunden vertraulich und ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie im vertraglich vereinbarten Umfang zu verarbeiten. Eine Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die rechtlichen Grundlagen zur Verarbeitung der von ihm übermittelten Daten verfügt.
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8.) Geheimhaltung und Veröffentlichung
Alle vertraulichen Informationen werden von beiden Vertragsparteien vertraulich behandelt.
Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden zu nennen und das Logo sowie nicht-vertrauliche Arbeitsergebnisse zu Demonstrationszwecken zu nutzen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
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9.) Haftungsbeschränkung
Die Agentur haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für den Inhalt, die rechtliche Zulässigkeit und mögliche Rechtsverletzungen durch Inhalte, Daten oder Materialien des Auftraggebers ist ausschließlich dieser verantwortlich. Eine Haftung für Datenverluste, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
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10.) Einsatz von Dritten/Subunternehmen
Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen. Diese stehen in keinem Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber.
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11.) Eigentumsvorbehalt, Rechte am geistigen Eigentum
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Eigentum an allen erbrachten Leistungen bei der Agentur. Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, unbefristetes, inhaltlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
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12.) Abwerbeverbot
Beide Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und ein Jahr darüber hinaus keine Mitarbeitenden der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttojahresgehältern des betroffenen Mitarbeitenden fällig.
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13.) Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht des US-Bundesstaates Wyoming. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sheridan, Wyoming.
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14.) Änderungen der AGB
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
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15.) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu treffen, die der ursprünglichen wirtschaftlich am nächsten kommt.
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16.) Referenznennung
Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen und dessen Logo zu verwenden.
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17.) Zahlungsrückstand
Im Falle eines Zahlungsrückstands, bei dem der Auftraggeber über einen vereinbarten Zeitraum hinweg nicht fristgerecht zahlt und die offenen Beträge erst nach Übergabe an ein Inkassobüro beglichen werden, ist die Agentur berechtigt, sämtliche noch offenen Beträge sofort fällig zu stellen und Inkasso- sowie Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
