Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 17.03.2022
1.) Gültigkeit der AGB
Die Leistungen der Smith & Victory - Louis Pohlmann – nachfolgend Agentur genannt – erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.) Leistungen der Agentur
Zu den Leistungen der Agentur gehören die Beratung und Umsetzung von Maßnahmen hinsichtlich der Konzeption, dem Design und der Entwicklung von Internetseiten sowie Software-Lösungen, Planung und Erstellung von Content, Optimierung von Internetseiten in Suchmaschinen sowie Schaltung und Optimierung von Google-Ads- und Social Media Kampagnen. Der genaue Umfang der Leistungen hängt von dem jeweiligen Angebot ab.
3.) Informationen zur Preisermittlung
Für Honorarleistungen gilt der individuell vereinbarte Tagessatz. Pauschalpreise werden, sofern nicht anders vereinbart, als Mischkalkulation mit unserem Agentur-Stundensatz von 110€ + 19% MwSt. verrechnet. Das Projektmanagement behält sich vor, nach Anforderung und Kapazität Mitarbeiter:innen mit verschiedenen Erfahrungsleveln einzusetzen. In diesem Fall – oder bei explizitem Wunsch der Auftraggeber nach bestimmten Mitarbeiter:innen – behält sich die Agentur vor, einen vom Level abhängigen Stundensatz zu verrechnen.
Nachfolgend finden Sie als Orientierung eine Liste der zugrunde liegenden Stundensätze. Bei Pauschalpreisen besteht keine Verpflichtung zur Dokumentation der erbrachten Stunden. Über die Vereinbarung hinausgehende Stunden werden nur nach Freigabe durch den Auftraggeber in Rechnung gestellt. Nicht erbrachte Stunden werden nicht gutgeschrieben.
Junior | 80 €*
Professional | 90 €*
Specialist | 100 €*
Senior / Teamlead | 110 €*
Geschäftsführung/Louis Pohlmann | 180 €*
*+ 19% MwSt.
4.) Vergütung und Zahlung
a) Die Abrechnung der Leistungen wird in den jeweiligen Angeboten explizit geregelt. Sollte jedoch nichts anderes vereinbart werden, erfolgt die Abrechnung nach ermessen der Agentur. Was konkret bedeutete der Agentur, Smith & Victory darf zu jedem Zeitpunkt nach Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggebers einer Rechnung über den vollen Betrag stellen unabhängig von der Fertigstellung oder dem Stand des Projekte. Für die erbrachte Leistung bedarf es keiner Abnahme im Sinne des §§ 640 ff. BGB.
b) Rechnungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und sind – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart – zahlbar 5 Tage nach Rechnungsstellung.
c) Die Agentur behält sich vor, bei fehlender Nichtwirkung und daraus resultierender Pausierung der Zusammenarbeit eine Zwischenrechnung über alle bis dahin angefallenen Aufwände, mindestens aber 50% des Projektvolumens, zu stellen.
5.) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur aktiv und bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Insbesondere, indem er ihr rechtzeitig und kostenfrei die nach Auffassung der Agentur zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien einschließlich Zugangsdaten sowie die angeforderten Inhalte und Inhaltselemente in der zur unmittelbaren Verwertung geeigneten Form zur Verfügung stellt. Zudem muss der Agentur und deren Erfüllungsgehilfen Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, gewährt und deren Funktionsfähigkeit während der Vertragsdurchführung aufrechterhalten werden. Für die rechtssichere Gestaltung von Inhalten, z. B. in Bezug auf Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Produktbeschreibungen etc. und für die Einhaltung für ihn geltender Verhaltensregelungen und Prüfungsanforderungen trägt der Auftraggeber selbst Sorge..
b) Die Vertragsparteien benennen jeweils eine für die Aufgabe kompetente und verantwortliche Person, die der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechperson zur Verfügung steht und die befugt ist, für die jeweilige Vertragspartei verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen der anderen Vertragspartei entgegenzunehmen.
c) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem und angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche der Agentur, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten und das Recht zum Rücktritt, bleiben unberührt.
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Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, darf der Auftragnehmer die Rechnung über den gesamten noch offenen Betrag unverzüglich in Rechnung stellen, diese Rechnung ist innerhalb 5 Tagen durch den Auftraggeber zu zahlen.
6.) Lieferbedingungen und Verzug
Angegebene Liefer-/Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Ist die Nichteinhaltung von solchen verbindlichen Vertragsfristen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche, von der Agentur nicht zu vertretende Umstände, wie z. B. einen Streik, den unverschuldeten Ausfall technischer Systeme, Störungen des Internets, die Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen oder unverschuldete Probleme mit Produkten oder Dienstleistungen Dritter sowie auf die mangelnde Mitwirkung, Änderungswünsche oder andere Umstände aus der Sphäre des Auftraggebers zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
7.) Datenschutz
a) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. DSGVO) beachten.
b) Genauere Angaben zum Datenschutz sind des Weiteren auch der Datenschutzerklärung und den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) der Agentur zu entnehmen.
c) Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden gespeichert. Soweit dies zur Auftragsabwicklung erforderlich ist, kann die Agentur die vorstehend benannten Daten auch an verbundene Unternehmen und/oder zur Auftragsabwicklung beauftragte Drittunternehmen übertragen. Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zu dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten.
d) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die veröffentlichten Daten auch in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls aufbereitet und verändert werden können, soweit ein Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag besteht.
e) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Auftraggeber personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die Agentur von Ansprüchen Dritter frei. Die Agentur gewährleistet in diesem Falle:
Die Agentur wird personenbezogene Daten für den Auftraggeber nur im Rahmen von Art.6 DSGVO im vereinbarten Umfang bzw. nach Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten und nutzen. Eine Verwendung für andere Zwecke – worunter auch eigene Zwecke der Agentur fallen – ist nicht erlaubt. Die verwendeten Daten werden von sonstigen Datenbeständen getrennt. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.
Die Agentur beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung und gewährleistet die gesetzlich vorgeschriebenen und vereinbarten Datensicherheitsmaßnahmen (sogenannte „technische und organisatorische Maßnahmen“). Hierzu zählen insbesondere die interne und externe Zugriffskontrolle in Bezug auf die erfassten Datenbestände.
Die Agentur stellt sicher, dass die Daten durch entsprechende organisatorische Maßnahmen im Rahmen des technisch Möglichen vor unbefugter Verarbeitung geschützt sind, dass der Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen durch entsprechende Schließtechnik und Berechtigungsvergabe auf den notwendigen Personenkreis beschränkt ist sowie dass durch den Einsatz entsprechender technischer Sicherheitssysteme nach den anerkannten Regeln der Technik kein unbefugter Zugriff von außen möglich ist.
Die Agentur wird den Auftraggeber darauf hinweisen, wenn sie der Ansicht ist, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen Datenschutzvorschriften verstößt.
8.) Geheimhaltung und Veröffentlichung
a) Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt.
b) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
c) Die Agentur darf den Auftraggeber auf seiner Website und in anderer Form und Weise als Referenzkunden nennen. Dieses Recht bleibt über die Beendigung des Vertrags und der Zusammenarbeit hinaus auf unbestimmte Zeit bestehen. Die Agentur darf ferner die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse (sofern diese keine vertrauliche oder personenbezogene Daten enthalten) nach deren Fertigstellung sowie das Logo (Wort und/oder Bildmarke) des Auftraggebers zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen. Der Auftraggeber kann dieser Veröffentlichung schriftlich widersprechen.
9.) Haftungsbeschränkung
a) Die Agentur haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Friendventure GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen.
b) Beauftragt der Auftraggeber selbst andere Dienstleister mit Aufgaben, die zur geschuldeten Leistung der Agentur gehören, übernimmt diese keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit ihrer Leistung und dafür, dass der Dritte eigene Leistungen auf ihren Vorarbeiten aufbauen kann. Zur Unterstützung dieser Dienstleister ist die Agentur nicht verpflichtet.
c) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe der Agentur. Die Agentur überprüft nicht, ob die Inhalte der Internetseiten und Marketing-Kampagnen des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen oder gemäß den Richtlinien der einzelnen Werbenetzwerke aufgebaut sind. Für eine mögliche Abstrafung durch Dritte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist ebenfalls für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte seiner Internetseiten und Marketing-Kampagnen sowie für die von ihm gelieferten Informationen allein verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
d) Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf seine Kundendaten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen bei der Gestaltung und Programmierung seiner Website. Die Agentur gewährleistet lediglich, dass die technischen Möglichkeiten bereitgestellt werden, um ihm die Einhaltung der Bestimmungen, z. B. das Löschen der Daten, zu ermöglichen.
e) In keinem Falle haftet die Agentur für die Verluste von Daten, Umsatz, Gewinn oder für Zins- und Ausfallkosten, die als Folge einer nicht-fahrlässigen Handlung der Agentur entstehen können.
10.) Einsatz von Dritten/Subunternehmen
a) Der Agentur ist es gestattet, – ohne Einwilligung des Auftraggebers – zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritte bzw. Subunternehmen einzusetzen. Die Agentur trägt dafür Sorge, dass die von ihr für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.
b) Sofern das Verhalten oder die Qualifikation der von der Agentur eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, wird der Auftraggeber die Agentur hierüber unverzüglich informieren. Die Agentur wird unverzüglich geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls auch in einem Austausch der betreffenden Person bestehen können, ergreifen.
c) Die von der Agentur eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit von der Agentur eingesetzte Personen, die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen.
11.) Eigentumsvorbehalt, Rechte am geistigen Eigentum
a) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung bleiben die von der Agentur erbrachten Leistungen Eigentum der Agentur.
b) Das Urheberrecht aller Leistungen bleibt auf unbestimmte Zeit bei der Agentur. Diese ist berechtigt, soweit nicht anders vereinbart, sämtliche erbrachten Leistungen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes auch für andere Zwecke und für Aufträge Dritter zu verwenden, soweit sie keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers enthalten. Einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf es nicht.
c) Mit der kompletten Bezahlung einer Leistung geht ein einfaches, unbefristetes, inhaltlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Auftraggeber über. Eine anderweitige Nutzung der Leistungen der Agentur ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig. Die Agentur kann diese von einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen.
12.) Abwerbeverbot
Jede Partei verpflichtet sich, während – sowie ein Jahr nach Beendigung – dieses Vertrags keine Mitarbeitenden der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung zahlt die verstoßende Partei an die andere Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttojahresgehältern des betreffenden Mitarbeitenden, der unter Verstoß gegen die Verpflichtung von der betreffenden Partei abgeworben wird, wobei zur Berechnung der Vertragsstrafe das Bruttojahresgehalt des betreffenden Mitarbeitenden maßgeblich ist, das er im Jahr vor Verwirkung der Vertragsstrafe bezogen hat.
13.) Gerichtsstand
Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Korbach ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern.
14.) AGB-Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen von der Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.) Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
16.) Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen. Er darf dafür Logos des Auftraggeber verwenden.